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Jo-Jo-Montage

Erstellt von dumduku am Samstag 15. Dezember 2007

Immer wieder auf und nieder geht es mit dem Tauwurm hinter dem Tropfenblei, bis ein Barsch dem Spiel nicht länger zusehen kann. Barsch-Jo-Jo nennt man diese erfolgreiche Methode !

Man verwendet am besten eine sensible Spinnrute, Wurfgewicht bis 30g und eine mittelgroße Stationärrolle mit einer 0,23er Hauptschnur.

Für die Montage benötigt man:

  • Tropfenblei ( ca. 7-10g )
  • Stopperperle
  • Mirko-Wirbel
  • 0,18er Vorfach ( ca. 60cm )
  • 4er Wurmhaken

Man zieht das Tropfenblei auf die Hauptschnur, gleich dahinter schaltet man eine Stopperperle. An das Hauptschnur-Ende wird ein Micro-Wirbel geknotet und an dieser Ă–se dann das Vorfach mit Haken.

Der Köder in diesem Fall ein Tauwurm wird wie ein Twister vom Kopf her über den dünndrähtigen Haken gezogen, die Hakenspitze bleibt wie beim einem Twister frei. Rund zwei oder drei Zentimeter des Wurmes hängen am Haken über. Am Ende des Wurmes kann man noch ein Stück abkneifen, damit mehr Saft freigesetzt wird.

Diese Montage wirft man ganz normal aus und zupft das ganz vorsichtig über den Grund. Wie beim Twistern hebt und senkt man die Rute. Wichtig ist eine abwechslungsreiche Köderführung, also ruhig mal leichter zupfen und auch stärker, dazu mal eine kleine Pause einlegen. Den die Barsche stehen mal auf einen ruckartig gezupften Wurm , ein anderes Mal auf einen gleichmäßig gezogenen Köder.

Geeignet ist diese Montage bzw. Zupfmethode für Gewässer mit möglichst hindernisfreiem Grund, weil man sonst zu viele Vorfächer verliert bzw. zu viele Tauwürmer verangelt. Nur Könnern sei geraten, das Barsch-Jo-Jo auch über Krautbänke zu führen.

Ein schöner Nebeneffekt dieser Methode: es gibt immer wieder Überraschungsfänge. Zwar sind es in erster Linie Barsche, die sich mit dem gezupften Wurm überlisten lassen, aber auch Zander, Hecht, Aal, Rotaugen und Brassen haben manchmal Lust auf ein kleines Jo-Jo-Spielchen.

jojo-montage_b.JPG

dumduku

Hallo Angelfreunde, falls euch dieser Beitrag gefallen hat oder ihr noch etwas hinzuzufügen möchtet schreibt einfach ein Kommentar. Wir würden uns sehr darüber freuen ! lg dumduku

Tags: Angelmontage, Barsch, Jo-Jo-Montage, Jojo, Montage, Rig, Tauwurm, Technik
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Ein Kommentar zu “Jo-Jo-Montage”

  1. Daniel sagt:

    Hallo,
    find ich klasse!
    Der Barsch ist einer meiner liebsten Fische.
    Ich habe ihn schon mit allem “gejagt”. Sei es
    mit Oberflächenködern, Jigs, Wobblern, Verschiedensten
    Ami-Rigs…und auch immer gut gefangen ABER…die wirklich groĂźen
    habe ich immer auf naturköder an “Spinrigs” gefangen, ähnlich wie deinem oben genannenten! Nur das ich zB ein rotes Walkerblei/Schleppblei benutze (um besser ĂĽber den grund zupfen zu können) und kurz vor den Haken wird eine bunte,kleine auftriebsperle mit Stoppergummis befestigt…So hat der Wurm oder Köfi bei jedem Einholstop die chance aufzusteigen, bei wiedereinholen der Schnur wird das ganze wieder richtung Grund gedrĂĽckt. Ein verfĂĽhrerisches Auf-und-Ab-Spiel also!

    weiter so

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Tierschutz ist eine gute Sache. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sollte auch gehandelt werden. Aber was sich dieser „ Tierschützer „ erlaubt hat sprengt jeden Rahmen. Er forderte dass wenn ein Angler merkt dass ein Fisch Kapital ist, dieser die Angelschnur kappen muss um die Quälerei des Drills zu beenden. Auch wenn der Angler den Fisch verwerten möchte. Na klar, Tierschutz bedeutet ja auch den Fisch mit Haken und Restschnur im Wasser elendig eingehen zu lassen wenn Er mit der Schnur hängen bleibt. Das rumgebrüllte in diversen Foren über den Fang finde ich auch nicht prickelnd, weil es eben solche Leute auf den Plan ruft. Aber in dem Fall machte dieser „ Tierschützer „ jetzt eine kapitale Bauchlandung. Gut so. Was hätte es an Auswirkungen gehabt, hätte Er diesen Rechtsstreit gewonnen! Wer einen kapitalen Hecht aus dem Zürichsee zieht, gehört laut dem Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel vor den Richter. Dort, vor dem Horgener Bezirksgericht, landeten er und der angeklagte Hechtangler P. G. heute. P. G. solle wegen Tierquälerei mit mindestens 6 Tagessätzen und einer Busse von 200 Franken bestraft werden. Immerhin sollte ein bedingter Vollzug bei einer erfolgreichen Bewährung von zwei Jahren eingeräumt werden. Ein Zeitungsartikel im «Tages-Anzeiger», in dem der Angler von seinem Fang schwärmte, wurde auf der Seite der Tierschützer ganz anders ausgelegt: «Gemäss dem «TA»-Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken) ausgesetzt», begründete der Zürcher Tierschutz. «Enormer Belastungskampf für den Hecht» Aufgrund dieses Artikels verlangten die Zürcher Tierschützer ursprünglich sogar noch eine weit drakonischere Strafe von 45 Tagessätzen und einer Busse von 500 Franken, da der Fischer in Kauf nahm, dass das Tier Todesqualen erlitt. Der Tieranwalt hielt in einer Stellungnahme fest: «Der Beschuldigte hätte als erfahrener Fischer die enorme Belastung für den Hecht erkennen und den Todeskampf verhindern bzw. den Fangvorgang beenden müssen.» Hier zum Artikel. http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Vernichtendes-Hechturteil-fuer-Tierschuetzer-11999854