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Ich bin schon etwas erstaunt das im Stadtgebiet von Potsdam bisher nur zwei ehrenamtliche Fischereiaufseher tätig waren. Umso erfreulicher das noch fünf weitere dazugekommen sind. Auch wenn der Anlass dafür nicht der prickelnste ist. Es ist schon immer wieder erstaunlich das Angler nicht die gesetzlichen Regelungen kennen,besonders dann,wenn Sie auch noch an Gewässern von Fischern angeln. Ich kann Mario Weber seinen Unmut schon verstehen. Und ein`s sei gesagt. Ich hatte das Vergnügen Ihn kennenzulernen beim Aalbesatz in Potsdam. http://www.angeltechniken.de/?p=1991 Hier ist Er zu sehen. Ein ganz feiner Kerl,der mit Sicherheit keinem Angler etwas schlechtes möchte.Ganz im Gegenteil. Aber an gesetzliche Bestimmungen,sollte man sich schon halten. Eins noch. Während in Brandenburg das Nachtangeln verboten ist, gilt das für andere Bundesländer nicht. Der Satz stimmt so nicht ganz.Selbstverständlich ist an allen Gewässern des LAVB ( Landesanglerverband Brandenburg ) das Nachtangeln erlaubt . Ich verweise auf diesen Punkt der Gewässerordnung des LAVB. 6.1. Nachtangeln In der Nacht, d.h. in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang, darf von den Inhabern eines Fischereischeines "A" in den Angelgewässern des LAVB, mit Ausnahme der Salmonidengewässer, zu den gleichen Bedingungen geangelt werden, wie am Tage. Inhabern eines Jugendfischereischeines ist das Angeln in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers des Fischereischeines "A" oder eines Erziehungsberechtigten gestattet. Aber Fischereigewässer haben halt andere Bestimmungen.Daran sollten Wir uns auch halten.Wäre ja traurig wenn die Fischer,keine Angelberechtigungen an Angler ausgeben,weil Wir uns nicht an die Bestimmungen halten. Daran sollte man auch mal denken. Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt hat aufgestockt. Waren für sie bisher lediglich zwei ehrenamtliche Aufseher unterwegs, sind es nun sieben. Sie sollen durch ihre Kontrollen sicherstellen, dass in der Nacht nur angelt, wer die Erlaubnis dazu hat. Laut Fischereiordnung des Landes dürfen in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang nur Inhaber eines Fischereischeines A ihre Ruten auswerfen. Alles andere gilt als Fischwilderei. Die Aufseher, die im Auftrag der Stadt unterwegs sind, haben seit Ende Oktober jedoch 20 Verstöße gegen das Nacht-angelverbot festgestellt. Hier zum Artikel. http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11676672/60709/Die-Untere-Fischereibehoerde-hat-fuenf-weitere-ehrenamtliche-Aufseher.html