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Eine sehr informative Seite. Meine Kids angeln selbst leidenschaftlich. Hier können sie sich alle wichtigen Informationen besorgen.
Danke fĂŒr die tollen Dokus! Macht weiter so! Petri Heil!
Sehr sehr coole und vor allem informative Seite! Die Angelberichte sind total interessant! Dickes Lob an Euch! Macht weiter so und Petri Heil!!! Liebe GrĂŒĂe Anne
Hallöchen bin schon lang fan von der seite und hab mir mittlerweile fast alles angeguckt was es hier so gibt.
Guten Abend,
echt ein Hammer geile Seite finde ich sehr besonders
Aber eine Frage habe ich doch, wo finde ich etwas ĂŒber Hornhechte??
Danke fĂŒr die Antworten!
MfG
Arne
Des nenne ich doch mal ne gelungene Seite, Respekt von der Arbeit. Habe die Ehre aus dem Hohenzollerische Lande
Klasse Arbeit und die MĂŒhe so viele Angeldokus zusammen zu tragen! Vielen Dank und weiter so!
Super Seite habt ihr da aufgebaut. GrĂŒsse aus Köln
hi. echt tolle seite habt ihr aufgebaut !
Sehr informative Seite. Freu mich schon auf neue BeitrĂ€ge. Beste GrĂŒĂe Jens
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Bundesumweltministerium ignoriert Fischartenschutz?
Mehr als ein Drittel der SĂŒĂwasserfische in Europa sind nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) vom Aussterben bedroht. Zu den bedrohten Fischen zĂ€hlen vor allem der Aal und Meeresfische, wie Stör, Lachs, Meerforelle und andere europaweit geschĂŒtzte Arten, die zur Reproduktion in die FlĂŒsse wandern mĂŒssen. âViele dieser Fischarten drohen auszusterben, ohne dass es â abgesehen von wenigen Spezialisten â jemand mitbekommtâ, beklagt Sprecher Darwall die Situation. Wie recht er hat!
Die flussabwĂ€rts gerichtete Fischwanderung und die unvermeidliche SchĂ€digung aller Arten durch Kraftwerksrechen und Turbinen erfolgen hauptsĂ€chlich nachts und natĂŒrlich unter Wasser, wo kein tierschĂŒtzender Aktivist dies sieht! Wasserkraftwerke, Wehre und Wasserentnahmen gefĂ€hrden laut IUCN vor allem wandernde Fischarten. Es ist bekannt, dass nahezu alle in FlĂŒssen lebenden aquatischen Arten auch von der Möglichkeit der Wanderung innerhalb des Flussgebietes abhĂ€ngig sind. Sei es der Habitatwechsel zu den Jahreszeiten, der Entwicklungsstadien oder des zur Nachhaltigkeit unerlĂ€sslichen genetischen Austausches. Die von der IUCN gemachte Feststellung âDer Schwund der Artenvielfalt hat sich nicht verlangsamt, sondern beschleunigt.â trifft in hohem MaĂe fĂŒr die Fischfauna in der Bundesrepublik und dies trotz allgemein verbesserter WasserqualitĂ€t zu. Wir sehen ernste Fehlentwicklungen in der Bundes- und LĂ€nderpolitik als Hauptursache. Zum Beispiel lehnte der Bundestagsausschuss am 19. September 2007 aus partei-ideologischen GrĂŒnden die qualifizierte und von allen AnglerverbĂ€nden mit ihrem WĂ€hlerpotenzial von einer Million organisierten Anglerinnen und Anglern getragene Vorlage der FDP-Fraktion zum âFischartenschutz durch Kormoranmanagementâ (Bundesdrucksache 16/1017) ab.
Bei konsequenter Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPĂISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000, besser bekannt als Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), hĂ€tte es lĂ€ngst eine Trendwende zur Erreichung des âguten ökologischen Zustandesâ geben mĂŒssen. Entgegen der WRRL wurden ernsthafte AnsĂ€tze zu wirklichen ökologischen Verbesserungen im Umsetzungsprozess der WRRL in den BundeslĂ€ndern bisher durch die Bundesgesetzgebung (Erneuerbare Energien Gesetz, EEG) unterlaufen. Es fehlt auĂerdem eine Kontrolle des Bundes in den LĂ€ndern bei der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gemÀà Einigungsvertrag. Mit der EEG-Novelle zum 1. August 2004 hat der Bundestag Zeichen gegen den Fischartenschutz gesetzt. Kleinwasserkraft bis 1 MW sollte ursprĂŒnglich nicht gefördert werden! Der âĂKOBALLASTâ (Festlegungen klarer VergĂŒtungskriterien aus DWA-Schriften und âHandbuch Querbauwerkeâ usw.) wurden offenbar durch das âNetzwerkâ der Wasserkraft-Lobbyisten (Betreiber/Landes- und Bundespolitiker, wie z. B. die Mitglieder des Bundestages Dr. H. Scheer (SPD), H.-J. Fell (BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen), Dr. P. Ramsauer (CDU/CSU) u. a., erfolgreich aus dem damaligen Gesetzentwurf und dem âLeitfaden Wasserkraftâ entfernt. Die Wasserbehörden in den BundeslĂ€ndern, so unsere Erfahrungen, glauben, es besteht deshalb kein besonderer Handlungsbedarf. Das Sterben der FlĂŒsse und deren Bewohner hat sich bis auf ganz geringe Ausnahmen maĂgeblich beschleunigt. Die FlĂŒsse in den BundeslĂ€ndern sind heute ĂŒberwiegend weiter von den ökologischen Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entfernt, als noch vor fĂŒnf Jahren! Statt ökologischen Umbaues erfolgt/e ein rĂŒcksichtsloser Ausbau der Wasserkraft. Die ZusatzvergĂŒtung (2 ct/KWh) wird schon bei âkosmetischenâ VerĂ€nderungen ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen gezahlt. Im Unterlauf von Saale und Mulde werden immerhin ca. 100.000,00 âŹ/Jahr fĂŒr sogenannten ökologischen Strom zusĂ€tzlich gezahlt! Dies ist Sicherung eines Zusatzprofites fĂŒr wenige auf Kosten der Allgemeinheit. Die Bestandsaufnahmen im Rahmen der WRRL zeigen das Hauptdefizit âLĂ€ngsdurchgĂ€ngigkeitâ eindeutig auf. Trotzdem werden nahezu tĂ€glich neue Wasserrechtsbescheide ohne gebĂŒhrende RĂŒcksicht auf geltendes Recht erteilt. Weiterhin werden noch immer Wasserkraftanlagen nach sogenanntem âAltrechtâ ohne UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung und ohne Auflagen fĂŒr die DurchgĂ€ngigkeit oder den Fischschutz reaktiviert. Die Möglichkeiten des § 15 Wasserhaushaltsgesetz (Altrechte verfallen bei nicht betriebsbereiten Wasserkraftanlagen zum Stichtag 1. Juli 1990) werden in der Regel nicht zur Durchsetzung der EU-Richtlinien genutzt. Fast ausnahmslos genehmigen Behörden Anlagen mit Stauzielerhöhung. Mit der Erhöhung des Stauzieles wird der RĂŒckstaubereich signifikant verlĂ€ngert. ZwangslĂ€ufig ist damit die Umwandlung rhithraler in limnische Bereiche gegeben. Es entsteht dort eine starke Verringerung und VerĂ€nderung der Artenzusammensetzung. Durch Aufstau wird auĂerdem das Selbstreinigungsvermögen des Flusses maĂgeblich reduziert (Verschlechterung der WasserqualitĂ€t einschlieĂlich Sediment- und Schadstoffablagerung und damit auch des Grundwassers sowie Entkopplung der Flussauen vom FlieĂgewĂ€sser unterhalb der Stauanlagen!) und damit VerstoĂ gegen das Grundanliegen der Wasserrahmenrichtlinie â nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung § 6 WHG! Zur richtigen Einordnung dieser Problematik muss man wissen, dass die von der VERORDNUNG (EG) Nr. 1100/2007 DES RATES vom 18. September 2007 mit MaĂnahmen zur WiederauffĂŒllung des Bestandes des EuropĂ€ischen Aals geforderten 40 % Abwanderungsrate von Blankaalen bei (niedrig geschĂ€tzten) 10 % SchĂ€digung pro Wasserkraftanlage nicht mehr erreicht wird! Nicht viel anders ergeht es abwandernden Lachs-Smolts! Es existiert weder eine technische Lösung fĂŒr den 100-prozentigen Fischschutz noch eine Methodik zur Schadensquantifizierung bei Kleinkraftwerken mit einem Durchfluss von mehr als 20 mâ3;/s. In den Flussgebieten Saale und Mulde existieren jetzt schon jeweils ĂŒber 20 Wasserkraftstandorte, deren Leistungen ein einziges âgrundlastfĂ€higesâ Biomassekraftwerk ersetzen könnte.
Auf der anderen Seite sterben tĂ€glich an jedem Wasserkraftwerk fast 30 % der abwandernden Fische, davon bis zu 50 % der Aale (Abb. 2). Das ist âsauberer, ökologischerâ Strom!!!
Die ökologischen SchĂ€den und die damit verbundenen Kosten bleiben fĂŒr Generationen! Eine positive Klimabeeinflussung durch Kleinwasserkraft ist bedeutungslos und nicht darstellbar. Beispielsweise ersetzt eine nachtrĂ€gliche WĂ€rmedĂ€mmung eines Einfamilienhauses energetisch ein Kleinwasserkraftwerk! Der âErfahrungsbericht zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2007â des Bundesministeriums fĂŒr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der vorliegende Referentenentwurf ist im Abschnitt âWasserkraftâ deshalb ein Schlag in das Gesicht der leidgeprĂŒften Millionen ArtenschĂŒtzer und Angler. Die dort geforderte, neuerliche Erhöhung der VergĂŒtung von 9,67ct/kWh auf 12,67 ct/kWh ist aus o. g. GrĂŒnden ungeheuerlich! Man will damit Anreize fĂŒr 30.000 neue Kleinwasserkraftanlagen schaffen!
Handlungsempfehlungen des EEG-Berichtes 2007
Vereinfachung des wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens (also ohne UVP-, WRRL, FFH-Beachtung oder mit GefÀlligkeitsgutachten?)
âBindung der EEG-VergĂŒtung von Wasserkraftanlagen aller Leistungsklassen an klar formulierte ökologische Anforderungen im EEG, WHG und UGB.â (Das wurde auch im EEG 2004 NICHT umgesetzt!)
Konzept zur EinfĂŒhrung eines anlagen-ĂŒbergreifenden VergĂŒtungssystems fĂŒr die gewĂ€sserökologische Modernisierung an mehreren Wasserkraftanlagen eines Fluss-gebietsabschnitts. (Juristisch nicht durchsetzbar! IrrefĂŒhrung der Ăffentlichkeit!?)
Ermöglichung der unentgeltlichen Nutzung von BundeswasserstraĂen fĂŒr die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen. Das steht im völligen Gegensatz zum Grundgesetz Art. 20a; EUGH-URTEIL vom 10. 01. 2006 Rechtssache C-98/03 gegen die BRD und die §§ 329/330 StGB, (PrioritĂ€re Art Anhang II: Stör, z. B. Elbe).
Die gerade vom Bundestag verabschiedete âSTRATEGIE DER BIOLOGISCHEN VIELFALTâ beinhaltet als âLeuchtturmprojektâ zu unserer Freude die WiedereinbĂŒrgerung des Störs in Oder und Elbe. Mit der vom gleichen Ministerium erarbeiteten EEG-Novelle 2008 und den geplanten vier Elbekraftwerken (Straftatbestand § 329, § 330 StGB?) ist das allerdings bereits eine Farce! Im gleichen Dokument wird auf Seite 54 aufgefĂŒhrt: âWiederherstellung der ökologischen DurchgĂ€ngigkeit der FlieĂgewĂ€sser (Fischaufstieg, Fischabstieg) bis 2015â und âNutzung der Wasserkraft bei Modernisierung oder Neubau der Wasserkraftanlage unter Beibehaltung der charakteristischen Eigenarten des FlieĂgewĂ€ssers, der GewĂ€hrleistung der ökologischen DurchgĂ€ngigkeit sowie der Verbesserung oder Wiederherstellung der FunktionsfĂ€higkeitâ. Das ist Augenwischerei und technisch nicht möglich!
Hierzu ein Zitat des Verbandes der Deutschen Fischereiverwaltungsbeamten und Fischereiwissenschaftler (VDFF): âInsbesondere bei neu errichteten und in Betrieb genommenen Wasserkraftanlagen scheint das EEG die allgemein bekannten nachteiligen Auswirkungen auf die Fischfauna und BeeintrĂ€chtigungen der Durchwanderbarkeit auĂer acht zu lassen. Da die abwĂ€rtsgerichtete Wanderung von Fischen bei Inbetriebnahme einer neuen Wasserkraftanlage immer beeintrĂ€chtigt wird, ist weder eine Verbesserung des ökologischen Zustandes zu erwarten, und auch der Nachweis ĂŒber die Erlangung eines guten ökologischen Zustandes aufgrund des Baues einer neuen Wasserkraftanlage dĂŒrfte schwerlich bzw. gar nicht zu erbringen sein. Insofern entbehrt es im Fall des Neubaus von Wasserkraftanlagen den im EEG verankerten Grundlagen fĂŒr eine erhöhte EinspeisevergĂŒtung.â Wasserkraft und âguter ökologischer Zustandâ der FlieĂgewĂ€sser nach EG-WRRL verhalten sich wie Feuer und Wasser!
Wir Angler fordern das Ende der vorsĂ€tzlichen Zerstörung unserer FlĂŒsse und derGefĂ€hrdung von aquatischen Lebewesen aller Art!
Schluss mit dem Neubau von Wasserkraftanlagen im den Flusseinzugsgebieten Elbe, Oder und Weser!
Mittelfristige Reduzierung der Wasserkraftstandorte durch NichtverlÀngerung der Betriebserlaubnis.
Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten in Form von nachtrÀglichen Anordnungen zur Verbesserung des Fischartenschutzes und der DurchgÀngigkeit.
Konsequente Ahndung bei NichterfĂŒllung von Auflagen (z. B. Mindestwasser) bis zum Entzug der Erlaubnis oder Bewilligung.Strenge Kontrolle der Landesbehörden durch Bundesregierung oder EU!